... zu den Kosten

Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten einer osteopathischen Behandlung anteilig. Voraussetzung dafür ist eine formlose ärztliche Bescheinigung.

Seit Dezember 2019 werden die Kosten für osteopathische Behandlungen von der AOK NordWest gemäß ihrer Satzungsregelung anteilig übernommen.

Ob und in welchem Umfang Sie einen Zuschuss erhalten können, erfahren sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.


Viele private Krankenversicherungen übernehmen schon seit längerem die Kosten osteopathischer Leistungen.

Rufen Sie mich gerne an, wenn Sie weitere Fragen haben.